Papierlos, sicher und effizient – moderne Kanzleiprozesse für Finanzbuchführung, Lohnabrechnung und Steuererklärungen.
Die Buchführung wird zunehmend digital – und die gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich mit. Von der GoBD-konformen Belegverarbeitung über die neue E-Rechnungspflicht bis zu den Aufbewahrungsfristen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen rechtssicher, nachvollziehbar und prüfungsfest sind.
In allen Bereichen der Weltwirtschaft ist die Digitalisierung in vollem Gange. Mit integrierten, durchgängig digitalen Prozessen für die Finanzbuchführung, die Lohnabrechnung und die Erstellung von Steuererklärungen sind unsere Kanzleiprozesse erheblich effizienter.
Der Wandel zur digitalen Steuerberatungskanzlei ist aus vielen Gründen unaufhaltsam und ohne Alternative: Wir wollen weg vom klimaschädlichen Papierchaos und hin zu einer nachhaltigen papierlosen Kanzlei, in der alle Belege eingescannt und elektronisch übermittelt werden. Bei der digitalen Buchhaltung behalten Sie die Originale und senden uns nur gescannte Kopien. So gewährleisten wir eine schnelle, umfassende und kompetente Bearbeitung Ihrer Buchhaltung.
Ein Portal, das Mandanten und digitale Steuerberater gemeinsam nutzen, um Belege und Unterlagen digital zu sammeln und zu verwalten. Der Zugriff erfolgt hochsicher über DATEV SmartLogin (App) oder SmartCard – wahlweise auch als USB-Stick (DATEV mIDentity). Eine flexible Benutzer- und Rechteverwaltung sorgt dafür, dass nur autorisierte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Das Portal lässt sich erweitern, um Rechnungen zu erstellen und offene Posten zu verwalten. Dank der direkten Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum gehören bisher bekannte Schnittstellenprobleme der Vergangenheit an.
Über eine geschützte Cloud-Anwendung erhalten Ihre Mitarbeiter Zugriff auf ihre monatlichen Lohnabrechnungsdaten. Lästiger Postversand und die Papierablage können so eingespart werden.
Über die Digitale Personalakte stellen Arbeitgeber der digitalen Steuerkanzlei die erforderlichen Stamm- und Bewegungsdaten auf digitalem Wege datenschutzkonform zur Verfügung.
Das Pendant zu DATEV Unternehmen online für die private Einkommensteuererklärung. Privatpersonen können ihre Belege und steuerlich relevanten Unterlagen bequem von zu Hause aus scannen und in das Portal hochladen. Alle Informationen werden verschlüsselt und sicher gespeichert. Rückfragen und Anmerkungen lassen sich direkt im Portal klären – der gesamte Prozess der Zusammenarbeit wird beschleunigt und transparenter.
Die Umstellung auf eine vollständig digitale Steuerberatung kann anfangs herausfordernd sein, führt aber zu höherer Effizienz und Produktivität bei Mandanten und Berater. Startups und viele Mittelständler streben bereits heute eine vollständige Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse an.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur digitalen Steuerberatung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung – selbstverständlich auch bezüglich anderer Softwareanbieter wie z. B. Lexware. Profitieren Sie von einer hochmodernen Steuerkanzlei als starkem Partner an Ihrer Seite.
Nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) müssen digitale Aufzeichnungen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein. Belege dürfen digital erfasst werden – beim GoBD-konformen „ersetzenden Scannen" kann das Papieroriginal anschließend vernichtet werden.
E-Rechnungspflicht im B2B seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach genügt. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen:
Als E-Rechnung gilt nur ein strukturiertes Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1) – ein einfaches PDF genügt nicht mehr. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise sowie Rechnungen an Privatkunden; Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht befreit.