Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Buchhaltung und Zusammenarbeit – und ein Überblick über die wichtigen Fristen.
Ohne steuerliche Beratung ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (für 2025 also bis 31. Juli 2026). Betreuen wir Sie als Kanzlei, verlängert sich die Frist für sogenannte beratene Fälle deutlich. Eine Übersicht der aktuellen Termine finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Typischerweise sind das:
Gerne stellen wir Ihnen vorab eine auf Sie zugeschnittene Checkliste zusammen.
Ja. Wir arbeiten GoBD-konform und papierlos: Sie können Belege digital erfassen und uns übermitteln. Mehr dazu auf unserer Seite Digitale Zusammenarbeit.
Je nach Art der Unterlage gelten 10, 8 oder 6 Jahre. Buchungsbelege müssen seit 2025 nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Verfahrensdokumentation.
Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen kommt gestaffelt (ab 2027 bzw. 2028). Details erklären wir auf der Seite Digitale Zusammenarbeit – und begleiten Sie bei der Umstellung.
Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch, in dem wir Ihr Anliegen und den Umfang klären. Anschließend erteilen Sie uns eine Vollmacht, wir richten die (digitale) Belegübermittlung ein und übernehmen die laufende Betreuung – von der Buchhaltung über die Steuererklärung bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Die Vergütung richtet sich bei steuerlichen Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bei rechtlichen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. individueller Vereinbarung. Ein erstes Kennenlerngespräch zur Einordnung Ihres Anliegens ist unverbindlich – sprechen Sie uns an.
Ja. Neben der Steuerberatung vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich, u. a. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Schuldrecht sowie im individuellen Arbeits- und Mietrecht. Eine Übersicht finden Sie unter Leistungen.
| Wiederkehrende Termine | Fälligkeit |
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung & Lohnsteuer-Anmeldung | 10. des Folgemonats* |
| Einkommensteuer- & Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10.03. · 10.06. · 10.09. · 10.12. |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15.02. · 15.05. · 15.08. · 15.11. |